Bildungsprämie

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige, wie z.B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Eine Förderung durch die Bildungsprämie kann immer nur alle 2 Jahre gewährt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Die Bildungsprämie muss bereits vor dem Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt werden. Also erst die Beratungsstelle aufsuchen und dann anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an eine der Beratungsstellen wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen finde Sie unter www.bildungspraemie.info.

Mehr Informationen

Weitere ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info