Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Erwerbstätige, wie z.B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.
Eine Förderung durch die Bildungsprämie kann immer nur alle 2 Jahre gewährt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Die Bildungsprämie muss bereits vor dem Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt werden. Also erst die Beratungsstelle aufsuchen und dann anmelden.
Sie müssen sich an eine der Beratungsstellen wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen finde Sie unter www.bildungspraemie.info.
Weitere ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info