Neue Ordnungswidrigkeiten
Ab dem 1. Mai 2014 wird bei Ordnungswidrigkeiten ein Punkt verhängt, bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot gibt es zwei Punkte und bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden sogar drei Punkte eingetragen. Alte Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden entsprechend in das neue System umgerechnet (siehe Grafik).
Was wird aus meinen alten Punkten?Die Punkte für alte Verkehrsdelikte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden gelöscht. Das betrifft z.B. Punkte für Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen. Die übrigen Punkte werden auf das neue System umgerechnet und entsprechend beibehalten. Es gelten auch die bisherigen Tilgungsfristen.
Punkte Vorher/Nachher - Vergleich
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Delikt | Punkte bisher (1) | Punkte neu |
Rote Ampel überfahren (2) | 3 | 2 |
0,8 Promille Alkohol (3) | 4 | 2 |
Verkehrsgefährdung unter Alkohol (5) | 7 | 2 |
Handy-Telefonieren | 1 | 1 |
21 km/h zu viel (innerorts) | 1 | 1 |
31 bis 40 km/h zu viel (innerorts) (5) | 3 | 2 |
21 km/h zu viel (außerorts) | 1 | 1 |
51 bis 60 km/h zu viel (5) | 4 | 2 |
Autobahn-Drängeln (4) | 3 | 2 |
Gefährliches Überholmanöver (5) | 2 | 1 |
Vorfahrt missachtet (5) | 3 | 1 |
Geisterfahrt auf Autobahn-Seitenstreifen (5) | 4 | 1 |
Unterlassene Hilfeleistung (5) | 5 | 2 |
Fahren ohne Führerschein (5) | 6 | 2 |
(1) Quelle: ADAC; (2) ohne Gefährdung und unter einer Sekunde Rotlichtzeit; (3) Ordnungswidrigkeit ohne Fahrfehler; (4) bei 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts; (5) Quelle: dpa |